Rechtliches

Allgemeine Geschäftsbedingungen

Stand: 13. Juli 2026

Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen (nachfolgend AGB) regeln die Vertragsbeziehung zwischen Univormel e.U. (nachfolgend Auftragnehmer) und Personen, die Coaching-Dienstleistungen in Anspruch nehmen (nachfolgend Klient).

A. Geltungsbereich

§ 1

Diese AGB gelten für alle Coaching-Leistungen, die von Univormel e.U. erbracht werden. Abweichende Bedingungen des Klienten finden keine Anwendung, sofern ihnen nicht ausdrücklich schriftlich zugestimmt wurde.

§ 2

Klienten im Sinne dieser AGB sind natürliche Personen, die Coaching-Leistungen für berufliche Zwecke in Anspruch nehmen. Das österreichische Konsumentenschutzgesetz (KSchG) findet Anwendung, soweit der Klient Verbraucher im Sinne des § 1 KSchG ist.

B. Vertragsschluss und Leistungsumfang

§ 3

Ein Vertrag kommt durch schriftliche Auftragsbestätigung seitens Univormel e.U. zustande. Das Erstgespräch ist unverbindlich und begründet kein Vertragsverhältnis.

§ 4

Der konkrete Leistungsumfang wird im individuellen Coaching-Vertrag festgehalten. Dieser enthält Angaben zu Sitzungsanzahl, Format, Dauer und Honorar. Änderungen des Leistungsumfangs bedürfen der schriftlichen Vereinbarung.

§ 5

Coaching ist eine professionelle Begleitung zur Entwicklung beruflicher Kompetenzen. Es handelt sich ausdrücklich nicht um psychotherapeutische oder medizinische Leistungen im Sinne des österreichischen Psychotherapiegesetzes oder Ärztegesetzes.

C. Honorar und Zahlung

§ 6

Das vereinbarte Honorar ist gemäß den Zahlungsbedingungen im individuellen Coaching-Vertrag fällig. Rechnungen sind innerhalb von 14 Tagen nach Rechnungsstellung ohne Abzug zu begleichen.

§ 7

Bei Zahlungsverzug gelten die gesetzlichen Verzugszinsen gemäß § 1333 ABGB. Univormel e.U. behält sich vor, säumige Forderungen auf dem Rechtsweg geltend zu machen.

D. Terminvereinbarung und Absagen

§ 8

Vereinbarte Termine können bis zu 48 Stunden vor der Sitzung kostenfrei abgesagt oder verschoben werden. Bei kurzfristigeren Absagen ohne ausreichenden Grund kann das volle Sitzungshonorar in Rechnung gestellt werden.

§ 9

Univormel e.U. behält sich vor, Termine aus wichtigem Grund abzusagen. In diesem Fall wird ein Ersatztermin angeboten. Ein finanzieller Anspruch des Klienten entsteht dadurch nicht.

E. Vertraulichkeit

§ 10

Alle im Coaching-Prozess ausgetauschten Informationen werden von Univormel e.U. vertraulich behandelt. Eine Weitergabe an Dritte erfolgt nur mit ausdrücklicher Zustimmung des Klienten oder aufgrund gesetzlicher Verpflichtung. Die Vertraulichkeitspflicht besteht auch nach Beendigung des Vertragsverhältnisses fort.

F. Haftung

§ 11

Univormel e.U. erbringt Coaching-Leistungen mit größtmöglicher Sorgfalt. Eine Haftung für bestimmte berufliche Ergebnisse oder Karriereentwicklungen wird ausdrücklich ausgeschlossen. Coaching kann persönliche Entwicklung unterstützen, nicht jedoch garantieren.

§ 12

Die Haftung von Univormel e.U. für leichte Fahrlässigkeit ist auf den Wert der vereinbarten Vergütung beschränkt, soweit dies gesetzlich zulässig ist. Für Schäden aus grober Fahrlässigkeit oder Vorsatz haftet Univormel e.U. unbeschränkt.

G. Kündigung und Rücktritt

§ 13

Beide Parteien können den Coaching-Vertrag mit einer Frist von zwei Wochen schriftlich kündigen. Bereits erbrachte Leistungen sind zu vergüten. Bei Verbrauchern gelten die gesetzlichen Rücktrittsrechte gemäß §§ 11 ff. KSchG.

§ 14

Das Recht zur außerordentlichen Kündigung aus wichtigem Grund bleibt unberührt. Wichtige Gründe sind insbesondere dauerhafter Zahlungsverzug oder ein nachhaltiger Vertrauensbruch.

H. Anwendbares Recht und Gerichtsstand

§ 15

Es gilt österreichisches Recht unter Ausschluss des UN-Kaufrechts (CISG). Gerichtsstand für Streitigkeiten mit Unternehmern ist Wels. Für Verbraucher gelten die gesetzlichen Gerichtsstandsregelungen gemäß KSchG und JN.

I. Salvatorische Klausel

§ 16

Sollte eine Bestimmung dieser AGB unwirksam oder undurchführbar sein, bleibt die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen unberührt. Die unwirksame Bestimmung ist durch eine wirksame zu ersetzen, die dem wirtschaftlichen Zweck der unwirksamen möglichst nahekommt.